Häufige Fragen in der Studienberatung V 1.10

Prof. Dr. Bernd Kahlbrandt
Studienfachberater

Anregungen und Verbesserungsvorschläge bitte an Bernd Kahlbrandt

Fragen

  1. Wer ist Studienfachberater für die Informatik?

  2. Ich interessiere mich für ein Informatik-Studium an der HAW. Wie kann ich mich informieren?

  3. Wo finde ich die aktuellen Studienordnungen?

  4. Kann ich den Studiengang wechseln?

  5. Ich habe den Studiengang gewechselt. Kann ich mir Leistungen anrechnen lassen?

  6. Was mache ich, wenn ich einmal oder zweimal eine Prüfung nicht bestanden habe?

  7. Was mache ich nach dem dritten Fehlversuch?

  8. Wie bekomme ich eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG?

  9. Ich habe die Regelstudienzeit überschritten. Was muss ich nun tun?

  10. Die Prüfungsordnungen 2004 laufen am 31.08.2012 aus. Was muss ich tun?

Antworten

  1. Wer ist Studienfachberater für die Informatik?

    Die Studienfachberater für die Informatik Studiengänge sind zur Zeit in alphabetischer Reihenfolge: Nach oben
  2. Ich interessiere mich für ein Informatik-Studium an der HAW. Wie kann ich mich informieren?

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  3. Wo finde ich die aktuellen Studienordnungen?

    Sie finden die aktuellen Dokumente auf den Seiten des Prüfungsauschusses.

    Dort finden Sie die Prüfungsordnungen für die Studiengänge

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  4. Kann ich den Studiengang wechseln?

    Jeder kann einmal eine falsche Entscheidung treffen. Wichtig ist, dass eine falsche Entscheidung schnell erkannt und dann gehandelt wird. Für eine Entscheidung für oder gegen einen Studiengang heißt dies zunächst einmal, dass Sie die Rahmenbedingungen kennen müssen. Alle Hinweise, die Sie hierzu auf dieser Seite finden beziehen sich ausschließlich auf die Freie und Hansestadt Hambur. Für andere Bundesländer kann Anderes gelten.
    1. Auch beim Wechsel eines Studiengangs müssen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur, etc) besitzen, die grundsätzlich zum Studium dieses Studienganges berechtigt.
    2. Es gelten selbstverständlich die Bewerbungsfristen.
    3. Nach dem dritten Studiensemester kann Ihnen eine Wechselmöglichkeit nicht garantiert werden:
      1. Sie müssen den Wechsel begründen
      2. Die aufnehmende Hochschule muss dem Wechsel zustimmen
      Hierzu ein Beispiel: Sie wollen oder müssen aus persönlichen Gründen nach Hamburg umziehen und an der HAW Ihr Studium fortsetzen. Erfüllen Sie die Immatrikulationsvoraussetzungen und ist Kapazität vorhanden, so wird Ihnen Ihr begründeter Wechselwunsch wahrscheinlich nicht abgeschlagen werden.
    4. Bevor Sie sich bei einem Studiengangswechsel für einen Studiengang an der HAW bewerben, benötigen Sie eine Einstufungsbescheinigung. Können Sie in ein höheres als das 1. Semester eingestuft werden, so läuft Ihre Bewerbung außerhalb der Quoten für Studienanfänger. Die Einstufungsbescheinigung wird von den Studienfachberatern ausgestellt und ist vorläufig. Eine etwaige Anerkennung von Leistungen kann erst nach Zulassung erfolgen.
    5. Sie können in einem anderen Studiengang auch an einer anderen Hochschule nicht mehr studieren, wenn Sie eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden haben (siehe auch Fehlversuche).
    6. Haben Sie eine Modulprüfung in einem Studiengang andgültig nicht bestanden, so können Sie keinen Studiengang an einer hamburgischen Hochschule mehr studieren, in dem die Inhalte des nicht-bestandenen Moduls zum Pflichtteil des Studiums gehören. Also achten Sie besonders auf oft benötigte Inhalte, wie etwa Mathematik!
    7. Achten Sie bei einem Studiengangswechsel bitte auf Konsequenzen für eine Ausbildungsförderung (BAföG, Studienstiftung, ...)! Klären Sie mögliche Konsequenzen für die Förderung bitte vor dem Wechsel mit dem jewiligen Träger.
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  5. Ich habe den Studiengang gewechselt. Kann ich mir Leistungen anrechnen lassen?

    Hierzu zunächst die übliche Antwort von Radio Eriwan: Im Prinzip ja. Es geht nicht immer, aber die folgenden Erläuterungen helfen Ihnen vielleicht das selbst einzuschätzen und gut vorbereitet zur Studienberatung zu kommen. Nach oben
  6. Was mache ich, wenn ich einmal oder zweimal eine Prüfung nicht bestanden habe?

    Bereits nach der ersten Prüfung, die Sie nicht bestanden haben, müssen Sie die Ursachen analysieren. Denn spätesten ein Jahr nach dem Fehlversuch müssen Sie den nächsten Versuch wagen. Sonst ist auch dies automatisch ein Fehlversuch.

    Bei vielen Prüfungen haben Sie drei Versuche. Aber bei einigen auch nur zwei, z.B. bei Abschlussarbeiten: Bei Bachelor-Arbeit und Master-Thesis haben Sie zwei Versuche!

    Ich nenne hier einige Punkte, die mir im Laufe meines Lebens begegnet sind:

    • Sie waren krank und deshalb nicht hinreichend leistungsfähig: Wenn möglich sollten Sie dies attestieren lassen. Sollten Sie nochmal und noch einmal durchfallen, halte ich es für möglich, dass Sie vom Prüfungsausschuss einen weiteren Versuch bewilligt bekommen. Das ist aber definitiv keine Strategie für ein erfolgreiches Studium!
    • Sie waren unvorbereitet. Dann müssen Sie prüfen, ob Sie sicherstellen können, sich vor dem nächsten Versuch gut vorbereiten zu können. Dafür müssen Sie sich Zeit nehmen. Dazu kann der erneute Besuch der Veranstaltung zählen und die Teilnahme an einer Lerngruppe.
    • Sie meinten nicht die gute Note zu schaffen, die Sie schreiben wollten. Sie haben deshalb Nichts abgegeben. Das kann legitim sein, aber Sie müssen dann selbst dafür sorgen, das nächste Mal in besserer Form zu sein (s.o.).
    • Sie meinen, den Stoff "eigentlich" zu können, sind aber in der Klausur oder mündlichen Prüfung zu nervös, um die Fragen zu beantworten. Leiden Sie wirklich unter Prüfungsangst, so sollten Sie die Angebote des Studierendenzentrums nutzen. Ich habe es schon bei mehreren Studierenden erlebt, dass sie danach viel besser mit Prüfungssituationen zu Recht kamen.
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  7. Was mache ich nach dem dritten Fehlversuch?

    Dann ist guter Rat teuer!
    1. Befinden Sie sich im ersten Studienjahr eines der Informatik Bachelor-Studiengänge, so können Sie nur noch beim Prüfungsausschuss eine Überprüfung der Leistung beantragen. Die Note wird dann als Mittelwert der beiden Noten bestimmt. Das heißt, Sie können sich auch verschlechtern. Haben Sie etwa 4 Notenpunkte erreicht, so muss das Zweitgutachten mindestens auf 6 Notenpunkte kommen, damit Sie im Durchschnitt auf 5 Notenpunkte kommen.
    2. Ab dem zweiten Studienjahr in einem der Informatik Bachelor-Studiengänge können Sie nach §18(11)APSO-TI-BM einen Antrag auf mündliche Überprüfung stellen. Das Ergebniss kann höchstens 5 Notenpunkte ergeben.
    3. Falls beides nicht klappt, können Sie kaum noch weiter Informatik an einer Hochschule studieren. Sie sollten aber ggf. die Regelungen in anderen Bundesländern oder im Ausland prüfen.
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  8. Wie bekomme ich eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG?

    Das BAföG-Amt wird Sie zu gegebener Zeit bitten, eine solche Leistungsbescheinigung vorzulegen. Sie bekommen diese von einem der Studienfachberater. Damit wird Ihnen bescheinigt, dass sie regulär studieren oder eben auch nicht. Reguläres Studium wird Ihnen bescheinigt, wenn Sie nicht zu viele Fehlscheine haben. Nach oben
  9. Ich habe die Regelstudienzeit überschritten. Was muss ich nun tun?

    Wenn Sie die Regelstudienzeit um zwei Semester überschritten haben, müssen Sie an einer Pflichtberatung teilnehmen, wenn Sie die Regelstudienzeit um zwei Semester überschritten haben und bis zum Ende dieses Zeitraums
    1. nicht zur Abschlussarbeit angemeldet haben oder
    2. nicht alle anderen Leistungen erbracht haben.
    Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Studium mit dem Ziel des Abschlusses fortzusetzen, vereinbaren Sie einen Termin mit einem Studienfachberater. Für dieses Beratungsgespräch brauchen Sie einen Plan, wie Sie gedenken Ihr Studium abzuschließen. Nach erfolgreichem Gespräch geht ein gemeinsam von Ihnen und dem Studienfachberater ausgefülltes Formular an das Studierendenservice-Zentrum der Fakultät. Nach oben
  10. Die Prüfungsordnungen 2004 laufen am 31.08.2012 aus. Was muss ich tun?

    Studieren Sie in der PO 2004, so haben Sie genau zwei Möglichkeiten:
    1. Sie schließen Ihr Studium bis zum 31.08.2012 ab. Dazu gehört z.B. auch das Kolloquium zur Abschluss-Arbeit.
    2. Sie wechseln in die Prüfungsordnung 2008 Ihres Studiengangs.
    Beachten Sie bei Ihrer Planung bitte die Äquivalenzlisten, die Sie auf den Seiten des Prüfungsausschusses finden.
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